Tennisclub Neuenhaus e.V.
Tel Clubhaus: 07127-57990
Inhaltsangabe
Die TCN-Arbeitsdienstordnung regelt die Bedingungen zur Erbringung der erforderlichen Arbeitsstunden.
Jedes aktive TCN-Mitglied über 18 Jahre hat jährlich 8 Arbeitsstunden oder pro Stunde eine Ersatzzahlung von 12,- € zu leisten.
Als Arbeitsdienst gelten Leistungen zur Unterstützung des Technik- oder Festwartes.
>> Die TCN-Arbeitdienstordnung wird jedem neuen Mitglied im TCN-Infopaket
übergeben, ist im TCN-Handbuch im TCN-Vereinsheim abgelegt
und kann bei Bedarf angefordert werden.
>>TCN-Arbeitsdienst-Ordnung anfordern